Die Transformation des Wärmesektors stellt einen der wichtigsten Bausteine einer Wende hin zu einer klimafreundlichen und versorgungssicheren Infrastruktur dar. Um dieses komplexe Vorhaben koordiniert anzugehen hat die Stadt Wesseling im März 2024 mit der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans begonnen. Dieser soll Aufschluss geben über den derzeitigen Ist-Zustand der Energieversorgung sowie Potenziale und Zukunftsszenarien aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in Wesseling bis 2045 aussehen kann. Durch das Wärmeplanungsgesetz werden in Zukunft alle Kommunen dazu verpflichtet bis 2028 einen Wärmeplan aufzustellen. Die Stadt erhält hierfür eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wesseling

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der kommunalen Wärmeplanung unserer Stadt!

Mit der kommunalen Wärmeplanung erstellen wir eine ganzheitliche Strategie für die Wärmewende in Wesseling. Sie ist ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Entwicklung im Hinblick auf den Klimawandel und der damit verbundenen und erforderlichen Energiewende sowie der geplanten Klimaneutralität im Jahre 2045.

Es ist unser Ziel, langfristig verlässliche Planungssicherheit für alle Bürger:innen sowie alle weiteren Akteure im Wärmesektor zu gewährleisten. Denn nur so können wir alle die anstehenden Investitionen in die Transformation der Wärmeversorgung angehen und umsetzen.

FAQs zur kommunalen Wärmeplanung

Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschlang eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Sie hilft dabei, auf hoher Flugebene, individuelle räumliche Planungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das Stadtgebiet aufzustellen. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert und folgend umgesetzt werden. Durch die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, aktuell alle fünf Jahre, kann die Datengrundlage und auch der Planungshorizont stetig verbessert werden, um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 erreichen zu können.

Dabei ist eine umfassende Analyse des vorhandenen Wärmebedarfs und den dazugehörigen Treibhausgasemissionen zu erstellen. Des Weiteren werden lokale Potenziale für erneuerbare Energien und Treibhausgasminderungen untersucht. Da der Wärmesektor einen großen Anteil am Energiebedarf und den CO2-Emissionen in Städten ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung unter anderem langfristig dazu genutzt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken sowie auch Kosten einzusparen. Konkrete zu entwickelnde Handlungsempfehlungen sollen den Menschen und auch Unternehmen in Wesseling eine Unterstützung für zukünftige Entscheidungen hinsichtlich Energie- und Wärmeversorgung geben.

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus folgenden Kern- und Begleitprozessen:

Kernprozesse
  • Bestandsanalyse (Ist-Analyse über: Aktuellen Wärmebedarf und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Wärmenetze)
  • Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparung und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den einzelnen Quartieren)
  • Zielszenario & Wärmewendestrategie (Festlegung von Maßnahmen und Strategien zur Wärmeversorgungsoptimierung, Ausweisung von Eignungs-/Fokusgebieten, Priorisierung von konkreten Maßnahmen)
Begleitprozesse
  • Eignungsprüfung
  • Akteursbeteiligung
  • Kommunikationsstrategie
  • Verstetigungsstrategie
  • Controlling-Konzept

Nein!

Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer:innen hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürger:innen während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die potenzielle Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden, sodass am Ende des Planungsprozesses deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft der Wärmeversorgung in Wesseling herrscht. Somit können die Bürger:innen und Unternehmen besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten sein wird.

Eine Vielzahl an verschiedenen Akteur:innen sind beteiligt: Die Kommune als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer:innen, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder.

  • Nutzbare Wärmequellen
  • Art und Maß der bestehenden Bebauung
  • Aktueller Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
  • Aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
  • Geplante Neubauten und Quartiere
  • Bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
  • Topografie
  • etc.
  • Geothermie
  • Umweltwärme
  • Solarthermie
  • Abwasserwärme
  • Unvermeidbare Abwärme
  • Biomasse
  • Grünes Methan
  • Grüner Wasserstoff
  • Erneuerbarer Strom
  • und ggf. weitere

Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) in der Stadt Wesseling ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird der Gebäudebestand umfangreich analysiert. Dabei werden Informationen über die Anzahl, Art, Nutzung und Größe der Gebäude sowie deren energetischen Eigenschaften gesammelt. Dies kann beispielsweise durch Bestandaufnahmen oder Datenbanken erfolgen. Anhand dieses Datensatzes wird eine Gesamtübersicht über den Wärme- und Energiebedarf des Gebäudebestandes erstellt.

Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden. Die Bürger:innen müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.

Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Kommunen benötigen für die Erstellung der Wärmeplanung grundsätzlich objektbezogene Daten. Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärmequellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.

Auf Bundesebene sind das Bundes‐Klimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das Gebäude‐Energie‐Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutzgesetz (KlimaG NRW) oder auch die jeweilige Landesbauordnung.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergiebedarfs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland.

Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer:innen benötigen eine Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen werden kann, desto kostengünstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Der Wärmeplan ist demnach das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.

Die kommunale Wärmeplanung für Wesseling ist Anfang März 2024 gestartet und wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung des Wärmeplans ist Anfang des Jahres 2025 zu rechnen. Danach gilt es die Wärmeplanung in regelmäßigen Abständen, aktuell alle fünf Jahre, fortzuschreiben.

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